Mein Kind braucht eine Spange...


Meistens um das Ende des ersten Lebensjahrzehnts tut sich etwas im Gebiss unserer Sprösslinge. Der Zahnwechsel vom Milchgebiss zu den bleibenden Zähnen tritt in seine "stürmische" Phase. Oft wird dann sichtbar, dass die "Neuen" nicht so recht ihren Platz finden können, eine kieferorthopädische Behandlung wird notwendig.

Warum brauchen so viele Kinder eine kieferorthopädische Behandlung?


Die Gründe für das häufige Missverhältnis zwischen Zahn- und Kiefergröße oder für Fehlstellungen können vielfältig sein. Ernährungs- und Lutschgewohnheiten, vererbte Fehlbildungen oder der vorzeitige Verlust von Milchzähnen durch Karies wirken sich negativ auf das Wachstum des Kiefers und die Stellung der Zähne aus.

Wann ist der richtige Zeitpunkt für den Beginn der Behandlung?


Ihre Kinder sollten Sie halbjährlich zur Kontrolle bei Ihrem Hauszahnarzt vorstellen. Dieser kontrolliert dabei nicht nur das Gebiss auf Karies, sondern führt auch die Prophylaxe-Behandlungen durch und überprüft bei dieser Gelegenheit natürlich auch, ob bei Ihrem Kind eine behandlungsbedürftige Zahn- oder Kieferfehlstellung vorliegt. Sollte eine kieferorthopädische Behandlung notwendig sein, wird Ihr Zahnarzt diese entweder selbst durchführen oder das Kind an einen Fachkollegen überweisen. Obwohl die meisten Behandlungen zwischen dem 9. und 11. Lebensjahr begonnen werden, ist der richtige Startzeitpunkt individuell verschieden. Manchmal kann sogar eine Frühbehandlung notwendig sein, etwa zum Abstellen von Lutschgewohnheiten oder beim Vorliegen einer Progenie (Vorbiss).


Festsitzende oder "lose Spange"?


Auch diese Frage wird häufig gestellt. Mittlerweile hat es sich durchgesetzt, den Hauptteil der Behandlung mit einer sogenannten festsitzenden Multibandapparatur durchzuführen, wobei anfangs oft auch mit herausnehmbaren Geräten gearbeitet wird. Voraussetzung für ein optimales Behandlungsergebnis ist, dass die Kinder ihre Geräte nach den Anweisungen des behandelnden Arztes gewissenhaft tragen und gerade bei festsitzenden Apparaturen eine optimale Mundhygiene betreiben sowie die Kontrolltermine einhalten.


Wer übernimmt die Kosten?


Bei gesetzlich Versicherten übernimmt die Krankenkasse einen Großteil der Kosten, in der Regel anfangs 80 %. Nach erfolgreichem Abschluß der Behandlung bekommt man die restlichen 20 % der Behandlungskosten gegen Vorlage der Originalrechnungen ebenfalls erstattet, sodass die reguläre kieferorthopädische Behandlung für die Versicherten kostenfrei ist. Privat versicherte Patienten erhalten vor Beginn der Behandlung einen Kostenvoranschlag und sollten sich bei ihrer Versicherung über die jeweiligen Vertragsbedingungen informieren.

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